Spontanangaben des Patienten. Schilderung von Symptomatik und Klage des Patienten bei Beginn der Behandlung – wörtliche Zitaten – gegebenenfalls Bericht der Angehörigen / Beziehungspersonen des Patienten. (Warum kommt der Patient jetzt und ggf. durch wen veranlasst?) Kurze Darstellung der lebensgeschichtlichen Entwicklung. Familienanamnese, körperliche Entwicklung, psychische Entwicklung, soziale Entwicklung mit besonderer Berücksichtigung der familiären und beruflichen Situation, des Bildungsganges und der Krisen in phasentypischen Schwellensituationen. Krankheitsanamnese. Es sollen alle wesentlichen Erkrankungen, die ärztlicher Behandlung bedurften oder bedürfen, erwähnt werden, insbesondere früher durchgeführte Psychotherapien. Psychischer Befund zum Zeitpunkt der Antragstellung. Emotionaler Kontakt, Intelligenzleistungen, Differenziertheit der Persönlichkeit, Einsichtsfähigkeit, Krankheitseinsicht, Motivation des Patienten zur Therapie. Bevorzugte Abwehrmechanismen, gegebenenfalls Art und Umfang der infantilen Fixierungen, Persönlichkeitsstruktur. Psychopathologischer Befund (z. B. Bewusstseinsstörungen; Störungen der Stimmungslage, der Affektivität und der mnestischen Funktionen; Wahnsymptomatik, suizidale Tendenzen) Somatischer Befund bzw. Konsiliarbericht. Bei Psychologischen Psychotherapeuten ist der Konsiliarbericht eines Arztes beizufügen. Psychodynamik der neurotischen Erkrankung. Darstellung der neurotischen Entwicklung und des intrapsychischen neurotischen Konfliktes mit der daraus folgenden Symptombildung. (Zeitpunkt des Auftretens der Symptome und auslösende Faktoren im Zusammenhang mit der Psychodynamik, auch der interpersonellen Dynamik, sind zu beschreiben.) Bei Behinderung und bei strukturellen Ich-Defekten ist ein davon abgesetztes, aktuell wirksames Krankheitsgeschehen in seiner Psychodynamik darzustellen. Neurosenpsychologische Diagnose zum Zeitpunkt der Antragstellung. Darstellung der Diagnose auf der symptomatischen und strukturellen Ebene: differenzialdiagnostische Erwägung unter Berücksichtigung auch anderer Befunde gegebenenfalls unter Beifügung der anonymisierten Befundberichte. (Auch von anderen Ärzten erhobene Befunde, der letzten 3 Monate, sowie die Ergebnisse klinischer Behandlungen sind als Kopie beizufügen.)Behandlungsplan und Zielsetzung der Therapie. Begründung für die Behandlungsform und deren Anwendung in Einzel- oder Gruppentherapie. Bei Gruppentherapie sind Setting, Zusammensetzung und die gruppenspezifische Indikation, auch die Erfahrung des Patienten in natürlichen und sozialen Gruppen, darzustellen. Es muss ein Zusammenhang nachvollziehbar werden zwischen der Art neurotischer Erkrankung, Sitzungsfrequenz, Therapievolumen und Therapieziel, das nach den Psychotherapie-Richtlinien der Krankenkasse als erreichbar angesehen wird. Andere Verfahren als die in den Richtlinien genannten Behandlungsmethoden (B 1 1.1) können nicht Bestandteil des Behandlungs- plans sein. Prognose der Psychotherapie. Beurteilung des Problembewusstseins des Patienten, Beurteilung seiner Verlässlichkeit und seiner partiellen Lebensbewältigung sowie seiner Fähigkeit oder seiner Tendenz zur Regression; Beurteilung seiner Flexibilität und seiner Entwicklungsmöglichkeiten. Dient der Erstantrag einer Umwandlung von Kurzzeittherapie in Langzeittherapie, sind zusätzlich folgende Fragen zu beantworten und die Antworten im Bericht voranzustellen: Welches sind die Gründe für die Änderung der Indikation und die Umwandlung in Langzeittherapie? Welchen Verlauf hatte die bisherige Therapie?
Wichtige Ergänzungen zu den Angaben in den Abschnitten 1–4 des Berichtes zum Erstantrag. Symptomatik und ggf. deren Veränderung, lebensgeschichtliche Entwicklung und Krankheitsanamnese, psychischer Befund und Bericht der Angehörigen des Patienten, Befundberichte aus ambulanter oder stationärer Behandlung. Ergänzungen zur Psychodynamik der neurotischen Erkrankung Die interpersonelle Dynamik (Übertragung, Gegenübertragung und Widerstand) des Patienten im Verlaufe der Therapie, neu gewonnene Erkenntnisse über intrapsychische Konflikte – gegebenenfalls besonders auch deren aktuelle und abgrenzbare Auswirkungen bei seelischen Behinderungen – sind darzulegen. Ergänzungen zur neurosen-psychologischen Diagnose bzw. Differenzial-Diagnose Zusammenfassung des bisherigen Therapieverlaufes. Mitarbeit des Patienten, seine Regressionsfähigkeit bzw. -tendenz, Fixierungen, Flexibilität, angewandte Methoden, erreichte Effekte. Bei Gruppentherapie: Entwicklung der Gruppendynamik, Teilnahme des Patienten am interaktionellen Prozess in der Gruppe, Möglichkeiten des Patienten, seinen neurotischen Konflikt in der Gruppe zu bearbeiten. Änderungen des Therapieplans und Begründung. Prognose nach dem bisherigen Behandlungsverlauf. Begründung der wahrscheinlich noch notwendigen Behandlungsfrequenz und -dauer, mit Bezug auf die Entwicklungsmöglichkeiten des Patienten und seines Umfelde.